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Es werden nur erlaubnisfreie Tätigkeiten gem. § 6 Nr. 3, 4 StBerG angeboten und ausgeführt.
Eine termingerechte, korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung
sollten Sie nicht dem Zufall überlassen!
Die Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind komplex und nehmen wertvolle Zeit in Anspruch. Die ständigen Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht machen es schwierig, immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Wir bieten Ihnen hierzu unsere professionelle Hilfe an.
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